EuG Fünfte Kammer Urteil zitiert von 3

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke SAFELOAD

Oliver Hoelzer gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke SAFELOAD – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EG] Nr. 207/2009

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Herr Oliver Hoelzer trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 3. Juni 2009 (Sache R 1157/2008-4) über die Anmeldung des Bildzeichens SAFELOAD als Gemeinschaftsmarke

Angaben zur Rechtssache

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