Eine "Überraschungsentscheidung" kann auch dann gegeben sein, wenn das Verwaltungsgericht im Urteil eine dem …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Eine "Überraschungsentscheidung" kann auch dann gegeben sein, wenn das Verwaltungsgericht im Urteil eine dem bisherigen Verlauf des Verfahrens widersprechende Beweiswürdigung vorgenommen und damit dem Rechtsstreit eine Wende gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nicht zu rechnen brauchten.