EuGH Vierte Kammer Urteil

Richtlinie 2002/95/EG – Gefährliche Stoffe

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Finnland

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2002/95/EG – Gefährliche Stoffe – Elektro- und Elektronikgeräte – Keine fristgerechte Umsetzung

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Republik Finnland hat gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten verstoßen, indem sie, was die Åland-Inseln betrifft, nicht die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat.

2. Die Republik Finnland trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Versäumnis, in Bezug auf die autonome Provinz Åland für eine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 2002/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ABl. L 37, S. 19) zu sorgen