EuG Achte Kammer Urteil zitiert von 4

EAGFL – Abteilung "Garantie"

Königreich Spanien gegen Europäische Kommission

EAGFL – Abteilung "Garantie" – Von der Gemeinschaftsfinanzierung ausgeschlossene Ausgaben – Beihilfen zur Olivenölerzeugung – Beihilfen für Futterflächen

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2008/68/EG der Kommission vom 20. Dezember 2007 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. 2008, L 18, S. 12), soweit sie bestimmte vom Königreich Spanien getätigte Ausgaben in den Sektoren Olivenöl und Futterflächen betrifft