OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Das Verhalten des aus einer Parkbucht Ausfahrenden und das Verhalten des die Fahrspur benutzenden …

Zivilrecht

Leitsatz

1. Das Verhalten des aus einer Parkbucht Ausfahrenden und das Verhalten des die Fahrspur benutzenden Verkehrsteilnehmers erfährt gemäß § 1 StVO eine Burteilung bei einem Unfall auf einem Parkplatz. Im Rahmen des § 17 StVG bliebt es bei einer allgemeinen Beweislastverteilung.

2. Jede Partei trägt für sich aufgrund der beiderseitigen Sorgfaltsanforderungen und der Beweislastverteilung die Beweislast für die Umstände, die auf der anderen Seite eine Gefahrerhöhung bewirken sollen.