EuGH Sechste Kammer Urteil

Fischerei – Verordnung (EG) Nr. 51/2006

Königreich Spanien gegen Rat der Europäischen Union

Fischerei – Verordnung (EG) Nr. 51/2006 – Aufteilung der Fangquoten zwischen Mitgliedstaaten – Akte über den Beitritt des Königreichs Spanien – Ende der Übergangszeit – Erfordernis der relativen Stabilität – Diskriminierungsverbot – Neue Fangmöglichkeiten

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 des Rates vom 22. Dezember 2005 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen (2006) (ABl. L 16, S. 1) – Diskriminierung – Anwendung von Art. 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (ABl. L 358, S. 59).