EuG Vierte Kammer Urteil zitiert von 2

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TENNIS WAREHOUSE

Sports Warehouse GmbH gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke TENNIS WAREHOUSE – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Unterscheidungskraft – Begründungspflicht – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c und Art. 75 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Sports Warehouse GmbH trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 21. April 2010 (Sache R 1259/2009-1) über die Anmeldung des Wortzeichens TENNIS WAREHOUSE als Gemeinschaftsmarke