OLG Frankfurt am Main · Hessen 6. Senat für Familiensachen Beschluss LS

Ordnungsgeld: Zulässigkeit eines Ordnungsgeldes gegen einen nicht erschienenen Dolmetscher

Familienrecht Aufgehoben

Leitsatz

Gegen einen unentschuldigt nicht erschienenen Dolmetscher kann Ordnungsgeld nicht festgesetzt werden.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben

Gründe

1

Das gem. § 409 Abs.2 ZPO statthafte Rechtsmittel hat in der Sache Erfolg. Die Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen zum Termin nicht erschienenen Dolmetscher ist unzulässig. Weder die ZPO noch das GVG sehen solch eine Maßnahme gegen einen nicht erschienenen Dolmetscher vor. Eine entsprechende Anwendung der für das Ausbleiben von Sachverständigen maßgeblichen Vorschrift (§ 409 Abs.1 Satz 2 ZPO) scheidet wegen Strafcharakters der Vorschrift aus (Art. 103 Abs.2 GG) aus (etwa KG, Beschluss vom 21.11.2007, 1 AR 1087/07, StraFo 2008, 89 ).

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