EuGH Sechste Kammer Urteil

Richtlinie 92/100/EWG – Urheberrecht -Vermietrecht und Verleihrecht

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 92/100/EWG – Urheberrecht -Vermietrecht und Verleihrecht – Ausschließliches öffentliches Verleihrecht – Ausnahme – Vergütung als Voraussetzung – Befreiung – Umfang

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Irland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums verstoßen, dass es alle Kategorien von öffentlichen Verleiheinrichtungen im Sinne dieser Richtlinie von der Pflicht befreit hat, den Urhebern für das Verleihen eine Vergütung zu zahlen.

2. Irland trägt die Kosten.

3. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verletzung der Art. 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums (ABl. L 346, S. 61) – Ausnahme vom ausschließlichen öffentlichen Verleihrecht – Umfang