BVerwG 5. Senat Beschluss

Zulassung der Rechtsbeschwerde

Zulassung der Rechtsbeschwerde; Mitwirkung des Personalrates bei Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit und Herabsetzung der Arbeitszeit

Verwaltungsrecht

Gründe

1

Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers ist gemäß § 95 Abs. 2 PersVG BB i.V.m. § 92 Abs. 1 Satz 2, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG wegen einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen.

2

Die Rechtssache kann dem Senat Gelegenheit zur Klärung der Frage geben, ob im Falle der Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit und Herabsetzung der Arbeitszeit ein Mitwirkungsrecht des Personalrates gemäß § 68 Abs. 1 Nr.6 PersVG BB besteht.