BVerfG 1. Kammer des Zweiten Senats Einstweilige Anordnung

Einstweilige Untersagung der Abschiebung des Beschwerdeführers nach Griechenland

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Untersagung der Abschiebung des Beschwerdeführers nach Griechenland

Verfassungsrecht Erlass einer einstweiligen Anordnung

Tenor

Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde - längstens für die Dauer von sechs Monaten - untersagt, die in seinem Bescheid vom 15. Oktober 2018 angeordnete Abschiebung des Beschwerdeführers nach Griechenland zu vollziehen oder vollziehen zu lassen.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.