Einstweilige Untersagung der Abschiebung des Beschwerdeführers nach Griechenland
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Untersagung der Abschiebung des Beschwerdeführers nach Griechenland
Verfassungsrecht Erlass einer einstweiligen Anordnung
Tenor
Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde - längstens für die Dauer von sechs Monaten - untersagt, die in seinem Bescheid vom 15. Oktober 2018 angeordnete Abschiebung des Beschwerdeführers nach Griechenland zu vollziehen oder vollziehen zu lassen.
Gründe
1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.