Vorläufiger Rechtsschutz – Wettbewerb
Fapricela - Indústria de Trefilaria, SA gegen Europäische Kommission
Vorläufiger Rechtsschutz – Wettbewerb – Beschluss der Kommission, mit dem eine Geldbuße verhängt wird – Bankgarantie – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Finanzieller Schaden – Keine außergewöhnlichen Umstände – Fehlende Dringlichkeit
Tenor
Tenor
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses K(2010) 4387 endg. der Kommission vom 30. Juni 2010 in einem Verfahren nach Artikel 101 AEUV und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.344 – Spannstahl), insbesondere soweit er zur Stellung einer Bankgarantie zwingt, um die sofortige Beitreibung der in Art. 2 dieses Beschlusses verhängten Geldbuße abzuwenden.