OVG NRW Beschluss

OVG NRW – 15 A 1055/99

Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt

Tenor

Das Zulassungsverfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Zulassungsverfahrens tragen der Kläger zu 4/5, der Beklagte zu 1/5.

Der Gegenstandswert für das Zulassungsverfahren wird auf 4.872,32 DM festgesetzt.

Dieser Beschluß ist unanfechtbar.