OLG Oldenburg · Niedersachsen Urteil LS zitiert von 1

Führt das Erziehungsgeld zu einer Verlagerung der Verpflichtung zur Unterhaltszahlung in unbilliger Weise, so …

Familienrecht

Leitsatz

1. Führt das Erziehungsgeld zu einer Verlagerung der Verpflichtung zur Unterhaltszahlung in unbilliger Weise, so kommt für diesen Ausnahmefall eine (teilweise) Anrechnung des Erziehungsgeldes auf den Unterhaltsanspruch einer volljährigen Tochter in Betracht.

2. Ein Eintritt in die Arbeitslosigkeit führt nicht zum Wegfall der vorrangigen Unterhaltspflicht des Ehegatten. Diese Unterhaltspflicht entfällt mit dem Scheitern der intensiven zumutbaren Bemühungen hinsichtlich einer hinreichend bezahlten neuen Tätigkeit.

3. Zur Darlegungs- und Beweislast des Unterhaltsberechtigten (bzw. im Falle eines gemäß § 90 BSHG übergeleiteten Unterhaltsanspruchs der Sozialhilfeträger) hinsichtlich der fehlenden Leistungskraft des vorrangig Verpflichtetes zur Unterhaltszahlung aus rechtlich beachtlichen Gründen. Es reicht zur Begründung der subsidiären Unterhaltspflicht der Eltern nicht aus, pauschal vorzutragen, daß der grundsätzlich vorrangig haftende Ehegatte arbeitslos sei.