EuGH Sechste Kammer Urteil

Richtlinie 2001/42/EG -Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme

Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Richtlinie 2001/42/EG -Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme – Nichtumsetzung innerhalb der vorgesehenen Frist

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme verstoßen, dass sie nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.

2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. L 197, S. 30) nachzukommen