BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung zitiert von 17

Nichtannahme ohne Begründung

Nichtannahme ohne Begründung: Verjährungshemmende Wirkung der Einleitung eines Güteverfahrens - Individualisierung des Anspruchs im Güteantrag

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.