OLG Hamm – 4 UF 380/86
Familienrecht Rechtsmittel zurückgewiesen
Tenor
Der Tenor des am 11. Dezember 1986 verkündeten Senatsurteils wird gem. § 319 ZPO dahin ergänzend berichtigt, daß vor der Kostenentscheidung folgender Satz eingefügt wird:
"Die Anschlußberufung des Beklagten wird zurückgewiesen."
Auf eine Begründung des Beschlusses haben beide Parteien in der mündlichen Verhandlung vom 5. Februar 1987 verzichtet.