EuGH Dritte Kammer Beschluss zitiert von 1

Beamte – Offensichtlich unzulässige Klage vor dem Gericht erster Instanz

Augusto Fichtner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Beamte – Offensichtlich unzulässige Klage vor dem Gericht erster Instanz – Offensichtlich unbegründetes oder unzulässiges Rechtsmittel

Europarecht

Verfahren

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61997O0312

Beschluss des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 25. Juni 1998. - Augusto Fichtner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Offensichtlich unzulässige Klage vor dem Gericht erster Instanz - Offensichtlich unbegründetes oder unzulässiges Rechtsmittel. - Rechtssache C-312/97 P. Sammlung der Rechtsprechung 1998 Seite I-04135

Schlüsselwörter Rechtsmittel - Offensichtlich unzulässige Klage vor dem Gericht - Offensichtlich unbegründetes oder unzulässiges Rechtsmittel (Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 119)