Auch im Kanalbaubeitragsrecht ist eine satzungsmäßig vorgesehene Tiefenbegrenzungsregelung nicht anwendbar …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Auch im Kanalbaubeitragsrecht ist eine satzungsmäßig vorgesehene Tiefenbegrenzungsregelung nicht anwendbar bei im unbeplanten Innenbereich gelegenen Grundstücken, die - wie typischerweise in Innerortslagen - insgesamt Baulandqualität haben.
Eine in der Vergangenheit erstellte Beitragskalkulation ist nicht deshalb rechtswidrig, weil sie die Beitragsfläche bei solchen Grundstücken in Anwendung der Tiefenbegrenzungsregelung zu niedrig festgelegt hat.