BVerfG 1. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Verfassungsrecht – Nicht zur Entscheidung angenommen
Tenor
Die Verfassungsbeschwerdeverfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
1 Diese Entscheidung ist unanfechtbar.