BVerfG 1. Kammer des Zweiten Senats Kammerbeschluss ohne Begründung

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

Verfassungsrecht Nicht zur Entscheidung angenommen

Tenor

Die Verfassungsbeschwerdeverfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.