BVerfG2. Kammer des Zweiten SenatsEinstweilige AnordnungEinstw. Anordnung
Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung
Erneute Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: einstweiligen Untersagung der Auslieferung des Beschwerdeführers zur Strafverfolgung an Rumänien
Verfassungsrecht
Tenor
Die einstweilige Anordnung vom 17. Oktober 2018 wird bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, wiederholt.