EuG Fünfte Kammer Urteil zitiert von 1

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren

Mustang - Bekleidungswerke GmbH & Co. KG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die eine Wellenlinie darstellt – Ältere nationale und internationale Bildmarken, die eine weiße Wellenlinie auf schwarzem Grund darstellen – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Ähnlichkeit der Zeichen – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009)

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Mustang – Bekleidungswerke GmbH & Co. KG trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 8. Juli 2008 (Sache R 859/2007-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Decathlon SA und der Mustang – Bekleidungswerke GmbH & Co. KG