OVG NRW Beschluss

OVG NRW – 15 A 3814/95

Verwaltungsrecht Erledigt/eingestellt

Tenor

Das Berufungsverfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 20000,-- DM festgesetzt.

Dieser Beschluß ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO).