AG Hanau · Hessen 81. Einzelrichter Beschluss

Haftanordnung zur Erzwingung der Vermögensauskunft KI-Titel

Zwangsvollstreckung · Vermögensauskunft · § 802g ZPO · Haft · Nichterscheinens

Zivilrecht

Orientierungssatz

Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft

Tenor

In der Zwangsvollstreckungssache

(…)

Gläubigerin

Verfahrensbevollmächtigte:

(…)

gegen

(…)

Schuldner

war Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft anberaumt auf (…) 16, (…) Uhr durch OGV (…)

wegen einer Forderung gemäß

Amtsgericht Hünfeld, (…), Vollstreckungsbescheid vom (…)

Auf Antrag der Gläubigerin wird gegen den Schuldner gemäß § 802g ZPO die Haft angeordnet, um die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO zu erzwingen, weil der Schuldner in dem zur Abgabe der Vermögensauskunft bestimmten Termin trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist.

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