BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats Ablehnung einstweilige Anordnung

Erfolgloser Eilantrag auf Öffnung öffentlicher Saunen, Bäder, Heilbäder, Fitnessstudios und Buchhandlungen

Erfolgloser Eilantrag auf Öffnung öffentlicher Saunen, Bäder, Heilbäder, Fitnessstudios und Buchhandlungen - mangelnde Antragsbegründung

Verfassungsrecht Eilantrag abgelehnt

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Gründe

1

Die Antragstellerin hat nicht hinreichend dargelegt, dass eine noch einzulegende Verfassungsbeschwerde nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet wäre.

2

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.