BVerfG Zweiter Senat Ablehnung einstweilige Anordnung

Erfolglose Eilanträge im Organstreitverfahren bzgl der Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum …

Erfolglose Eilanträge im Organstreitverfahren bzgl der Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz - Vorabmitteilung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG, Begründung wird nachgereicht

Verfassungsrecht

Tenor

1. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt.

2. Die Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gesondert übermittelt.