OLG Hamm · Nordrhein-Westfalen Beschluss zitiert von 2

Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts KI-Titel

Rechtsbeschwerde · Fortbildung des Rechts · Aufhebung · Rückverweisung · Strafvollstreckung

Strafrecht Aufgehoben und zurückverwiesen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zugelassen.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.