EuG Achte Kammer Urteil zitiert von 2

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke

Wilo SE gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)

Gemeinschaftsmarke – Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke – Facettiertes Gehäuse eines Elektromotors – Anmeldung einer Gemeinschaftsbildmarke, die grüne Facetten darstellt – Absolutes Eintragungshindernis – Fehlende Unterscheidungskraft – Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009]

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klagen werden abgewiesen.

2. Die Wilo SE trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Zwei Klagen gegen die Entscheidungen der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 30. März 2009 (Sachen R 1184/2008-1 und R 1196/2008-1) über Anmeldungen eines dreidimensionalen Zeichens, das aus der Form eines facettierten Gehäuses eines Elektromotors und einem Bildzeichen, das grüne Facetten darstellt, besteht

Angaben zur Rechtssache

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