BVerfG 2. Kammer des Ersten Senats Prozesskostenhilfebeschluss

Abänderung einer PKH-Bewilligung

Abänderung einer PKH-Bewilligung: Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts

Verfassungsrecht Abgeändert

Tenor

Der Prozesskostenhilfebeschluss vom 30. Mai 2011 wird dahingehend geändert, dass an Stelle von Rechtsanwalt Dr. L. nunmehr Rechtsanwalt Dr. H. beigeordnet wird.

Die Abänderung der Beiordnung erfolgt mit der Maßgabe, dass hierdurch für die Staatskasse keine höheren Kosten entstehen.