BVerfG2. Kammer des Ersten SenatsProzesskostenhilfebeschluss
Abänderung einer PKH-Bewilligung
Abänderung einer PKH-Bewilligung: Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts
Verfassungsrecht✓ Abgeändert
Tenor
Der Prozesskostenhilfebeschluss vom 30. Mai 2011 wird dahingehend geändert, dass an Stelle von Rechtsanwalt Dr. L. nunmehr
Rechtsanwalt Dr. H. beigeordnet wird.
Die Abänderung der Beiordnung erfolgt mit der Maßgabe, dass hierdurch für die Staatskasse keine höheren Kosten entstehen.