BGH VIII. Zivilsenat Beschluss

Prozesskostenhilfe für Revisionsverfahren KI-Titel

BGH, Beschluss vom 9. August 2023 - VIII ZR 164/22

Miet- und Kaufrecht

Tenor

Der Klägerin wird - unter Zurückweisung ihres weitergehenden Prozesskostenhilfeantrags - für die Rechtsverteidigung in der Revisionsinstanz (§ 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO) Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Dr. Nassall beigeordnet.