EuGH Achte Kammer Urteil

Erhaltung der wildlebenden Vogelarten

Europäische Kommission gegen Italienische Republik

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Erhaltung der wildlebenden Vogelarten – Richtlinie 79/409/EWG – Abweichungen von der Schutzregelung für wildlebende Vogelarten

Europarecht Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

Tenor

Tenor

1. Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten verstoßen, dass die Region Sardinien eine Regelung über die Genehmigung von Abweichungen von der Schutzregelung für wildlebende Vogelarten erlassen hat, die die in Art. 9 dieser Richtlinie aufgestellten Voraussetzungen nicht beachtet.

2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 9 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 103, S. 1) – Abweichungen – Region Sardinien