EuG Beschluss zitiert von 3

Vorläufiger Rechtsschutz – Pflicht der Mitgliedstaaten zum Schutz der Luft und zur Verbesserung der …

Vereniging Mileudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht gegen Europäische Kommission

Vorläufiger Rechtsschutz – Pflicht der Mitgliedstaaten zum Schutz der Luft und zur Verbesserung der Luftqualität – Ausnahme, die einem Mitgliedstaat bewilligt worden ist – Verweigerung der Überprüfung durch die Kommission – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs und einstweilige Anordnungen – Unzulässigkeit

Europarecht Antrag zurückgewiesen

Tenor

Tenor

1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung C(2009) 6121 vom 28. Juli 2009, mit der der Antrag der Antragstellerinnen für unzulässig erklärt wurde, der darauf gerichtet war, dass die Kommission ihre Entscheidung C(2009) 2560 def. vom 7. April 2009, dem Königreich der Niederlande eine zeitlich begrenzte Ausnahme von seinen Pflichten auf dem Gebiet der Bekämpfung der Luftverschmutzung zu bewilligen, überprüft, und auf einstweilige Anordnungen, die das Königreich der Niederlande dazu veranlassen sollen, diese Pflichten schnellstmöglich einzuhalten