Zugang zu Dokumenten
Pablo Muñiz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Dokumente betreffend eine Sitzung der Arbeitsgruppe des Fachbereichs ‚Zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Mechanik/Verschiedenes)‘ des Ausschusses für den Zollkodex – Verweigerung des Zugangs – Ausnahme zum Schutz des Entscheidungsprozesses
Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Kommission vom 3. Februar 2005 wird für nichtig erklärt, soweit darin der Zugang zu den Dokumenten „TAXUD/1369/2003“ betreffend Heimkinos, „TAXUD/974/2004“ betreffend Kombinationskraftwagen, „TAXUD/1342/2003“, „TAXUD/2465/2004“ und „TAXUD/2495/2004“ betreffend Stromversorgungseinheiten, „XXI/770/1998“ betreffend unvollständige automatische Datenverarbeitungsmaschinen und zum Protokoll der Arbeitsgruppensitzung des Fachbereichs „Zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Mechanik/Verschiedenes)“ des Ausschusses für den Zollkodex im September 2004 (Dokument „TAXUD/3010/2004 – Anhang V“) verweigert wurde.
2. Im Übrigen ist die Hauptsache erledigt.
3. Die Kommission trägt die Kosten von Herrn Pablo Muñiz.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 3. Februar 2005, mit der der Zugang zu bestimmten Dokumenten betreffend die Sitzung der Arbeitsgruppe des Fachbereichs „Zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Mechanik/Verschiedenes)“ des Ausschusses für den Zollkodex im September 2004 verweigert wurde