EuG Siebte Kammer Urteil zitiert von 10

Zugang zu Dokumenten

Pablo Muñiz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Dokumente betreffend eine Sitzung der Arbeitsgruppe des Fachbereichs ‚Zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Mechanik/Verschiedenes)‘ des Ausschusses für den Zollkodex – Verweigerung des Zugangs – Ausnahme zum Schutz des Entscheidungsprozesses

Europarecht Für nichtig erklärt

Tenor

Tenor

1. Die Entscheidung der Kommission vom 3. Februar 2005 wird für nichtig erklärt, soweit darin der Zugang zu den Dokumenten „TAXUD/1369/2003“ betreffend Heimkinos, „TAXUD/974/2004“ betreffend Kombinationskraftwagen, „TAXUD/1342/2003“, „TAXUD/2465/2004“ und „TAXUD/2495/2004“ betreffend Stromversorgungseinheiten, „XXI/770/1998“ betreffend unvollständige automatische Datenverarbeitungsmaschinen und zum Protokoll der Arbeitsgruppensitzung des Fachbereichs „Zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Mechanik/Verschiedenes)“ des Ausschusses für den Zollkodex im September 2004 (Dokument „TAXUD/3010/2004 – Anhang V“) verweigert wurde.

2. Im Übrigen ist die Hauptsache erledigt.

3. Die Kommission trägt die Kosten von Herrn Pablo Muñiz.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 3. Februar 2005, mit der der Zugang zu bestimmten Dokumenten betreffend die Sitzung der Arbeitsgruppe des Fachbereichs „Zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Mechanik/Verschiedenes)“ des Ausschusses für den Zollkodex im September 2004 verweigert wurde