OVG Niedersachsen Urteil LS

Ein Antragserwerb der italienischen Staatsangehörigkeit durch eine Deutsche führt nicht zum Verlust ihrer …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ein Antragserwerb der italienischen Staatsangehörigkeit durch eine Deutsche führt nicht zum Verlust ihrer deutschen Staatsangehörigkeit nach Art 1 Abs 1 des Übereinkommens über die Verringerung der Mehrstaatigkeit vom 6. Mai 1963 (MStaatÜbkG), wenn sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland beibehält.