EuG Siebte Kammer Urteil zitiert von 8

Wettbewerb – Kartelle

Arkema SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Wettbewerb – Kartelle – Markt für Monochloressigsäure – Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Marktaufteilung und Festsetzung der Preise – Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung – Grundsatz der individuellen Festsetzung von Strafen und Sanktionen – Begründungspflicht – Geldbußen – Verhältnismäßigkeit – Schwere und Dauer der Zuwiderhandlung – Abschreckungswirkung – Konkrete Auswirkungen auf den Markt – Mildernde Umstände – Mitläuferrolle – Erschwerende Umstände – Wiederholungsfall

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Arkema SA trägt die Kosten.

Verfahren

Verfahrensbeteiligte anzeigenVerfahrensbeteiligte ausblenden

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung von Art. 1 Buchst. d, Art. 2 Buchst. c und Art. 4 Abs. 9 der Entscheidung C(2004) 4876 final der Kommission vom 19. Januar 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-1/37.773 – MCAA) und, hilfsweise, auf Abänderung von Art. 2 Buchst. c und d dieser Entscheidung