BVerfG3. Kammer des Ersten SenatsAblehnung einstweilige Anordnung
Ausstrahlung einer Fernsehsendung - fehlende Möglichkeit zur Folgenabwägung - hier
Ablehnung des Erlasses einer eA: Ausstrahlung einer Fernsehsendung - fehlende Möglichkeit zur Folgenabwägung - hier: Vorabentscheidung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG
Verfassungsrecht– Eilantrag abgelehnt
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Die Begründung der Entscheidung wird gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt.