BVerfG 3. Kammer des Ersten Senats Ablehnung einstweilige Anordnung

Ausstrahlung einer Fernsehsendung - fehlende Möglichkeit zur Folgenabwägung - hier

Ablehnung des Erlasses einer eA: Ausstrahlung einer Fernsehsendung - fehlende Möglichkeit zur Folgenabwägung - hier: Vorabentscheidung gem § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG

Verfassungsrecht Eilantrag abgelehnt

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Begründung der Entscheidung wird gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.