Beschimpfende Äußerungen des zuvor ausgewichenen Ehemannes und Wohnschwierigkeiten der später nachfolgenden …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Beschimpfende Äußerungen des zuvor ausgewichenen Ehemannes und Wohnschwierigkeiten der später nachfolgenden Ehefrau reichen für eine Anerkennung als SBZ-Flüchtling nicht aus.