EuG Siebte Kammer Beschluss zitiert von 3

Klagefrist – Verspätung

Thérèse Nicole Thoss gegen Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften

Nichtigkeitsklage – Klagefrist – Verspätung – Kein entschuldbarer Irrtum – Offensichtliche Unzulässigkeit

Europarecht Nichtigkeitsklage

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2. Frau Thérèse Nicole Thoss trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Rechnungshofs vom 20. März 2006, mit der der Klägerin, der Witwe eines ehemaligen Mitglieds des Rechnungshofs, die Gewährung der Hinterbliebenenversorgung mit der Begründung verweigert wird, dass die Voraussetzung des fünfjährigen Bestehens der Ehe zum Todeszeitpunkt nicht erfüllt sei (unter dem Aktenzeichen F-46/08 eingetragene und vom Gericht für den öffentlichen Dienst an das Gericht erster Instanz verwiesene Rechtssache)