BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats Ablehnung einstweilige Anordnung

Eilantrag gegen Versammlungsverbot erfolglos

Eilantrag gegen Versammlungsverbot erfolglos - unzureichende Antragsbegründung - Tenorbegründung

Verfassungsrecht Eilantrag abgelehnt

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vom Antragsteller nicht ausreichend dargetan sind.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.