Staatliche Beihilfen – Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen
Fachvereinigung Mineralfaserindustrie eV Deutsche Gruppe der Eurima - European Insulation Manufacturers Association gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Staatliche Beihilfen – Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen – Entscheidung, mit der die Beihilfen für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt erklärt werden – Vorprüfungsverfahren – Nichtigkeitsklage – Berufsverband – Begriff des Beteiligten im Sinne von Art. 88 Abs. 2 EG – Klagegründe, die die Begründetheit der Entscheidung betreffen – Unzulässigkeit
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Fachvereinigung Mineralfaserindustrie e. V. Deutsche Gruppe der Eurima – European Insulation Manufacturers Association trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Kommission.
3. Die Bundesrepublik Deutschland trägt ihre eigenen Kosten.
Verfahren
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2005) 379 der Kommission vom 11. Februar 2005 über die staatliche Beihilfe N 260b/2004 (Deutschland – Verlängerung des Förderprogramms zum Einsatz von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen)