BGH 6. Strafsenat Beschluss

Abweisung von Revision wegen unbegründeter Verfahrensrüge KI-Titel

BGH, Beschluss vom 20. Februar 2024 - 6 StR 557/23

Strafrecht Revision verworfen

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 31. Juli 2023 wird als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat, dass die Verfahrensrüge jedenfalls unbegründet ist. Das Landgericht hat die Beweiserhebung rechtsfehlerfrei nach § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 StPO abgelehnt.