VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Aus der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG folgt, daß die Möglichkeit der freien Teilnahme am …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Aus der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG folgt, daß die Möglichkeit der freien Teilnahme am Gemeingebrauch im Klagewege erstritten werden kann.

2. Die Frage der Öffentlichkeit eines Weges rechnet dann zu den Tatsachen, wenn über ein bestehendes Geschehen und nicht über einen Rechtsbegriff zu befinden ist.

3. Wenn der Bürgermeister einer Gemeinde eine Tatsache zugesteht, bedarf diese Erklärung nicht der Form des § 71 Abs. 2 Satz 1 HGO.