Der Auflösungsantrag nach § 9 Abs 4 BPersVG (= § 58 Abs 4 NPersVG (PersVG ND)) kann bei einem Landkreis von …
Verwaltungsrecht
Leitsatz
Der Auflösungsantrag nach § 9 Abs 4 BPersVG (= § 58 Abs 4 NPersVG (PersVG ND)) kann bei einem Landkreis von einem Mitarbeiter des Rechtsamts ohne besondere Vollmacht nicht wirksam gestellt werden.