OVG Niedersachsen Urteil LS zitiert von 2

Ein Beamter kann einen "triftigen Grund" iS des § 12 Abs 3 BRKG haben, das ihm auf einer Dienstreise …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

Ein Beamter kann einen "triftigen Grund" iS des § 12 Abs 3 BRKG haben, das ihm auf einer Dienstreise (Fortbildung) unentgeltlich zur Verfügung gestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch zu nehmen, wenn er diese Unterkunft 12 Tage und 11 Nächte mit einem anderen Bediensteten seiner Behörde teilen soll.