EuG Fünfte Kammer Beschluss

Zugang zu Dokumenten

Ecologistas en Acción-CODA gegen Europäische Kommission

Nichtigkeitsklage – Zugang zu Dokumenten – Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Dokumente über den Entwicklungsplan für den Stadtteil Cabanyal in Valencia (Spanien) – Von einem Mitgliedstaat stammende Dokumente – Zugangsverweigerung – Ausnahme zum Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Audittätigkeiten – Ausnahme zum Schutz von Gerichtsverfahren und der Rechtsberatung – Umweltinformationen – Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Ecologistas en Acción-CODA trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Europäischen Kommission entstanden sind.

3. Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 30. Juni 2010, dem Kläger den Zugang zu bestimmten Dokumenten betreffend eine Untersuchung der spanischen Behörden in der Sache EU-PILOT 724/09/02 ENVI über den Sonderplan betreffend den Schutz und inneren Umbau für den Stadtteil Cabanyal in Valencia (Spanien) zu verweigern