EuG Zweite Kammer Urteil zitiert von 5

Staatliche Beihilfen – Von den Niederlanden eingeführte steuerliche Beihilferegelung

Koninklijke Friesland Foods NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Staatliche Beihilfen – Von den Niederlanden eingeführte steuerliche Beihilferegelung – Internationale Finanzierungstätigkeiten von Unternehmensgruppen – Entscheidung, mit der die Beihilferegelung für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt worden ist – Übergangsbestimmung – Schutz des berechtigten Vertrauens – Grundsatz der Gleichbehandlung – Zulässigkeit – Klagebefugnis

Europarecht Für nichtig erklärt

Tenor

Tenor

1. Art. 2 der Entscheidung 2003/515/EG der Kommission vom 17. Februar 2003 über die Maßnahmen, die die Niederlande zugunsten von Unternehmen mit internationalen Finanzierungstätigkeiten durchgeführt haben, wird für nichtig erklärt, soweit mit diesem Artikel Wirtschaftsteilnehmer, die bereits am 11. Juli 2001 bei der niederländischen Steuerverwaltung einen Antrag auf Anwendung der in Rede stehenden Beihilferegelung gestellt hatten, über den bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden worden war, von der Übergangsregelung ausgeschlossen wurden.

2. Die Kommission trägt sämtliche Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung von Art. 2 der Entscheidung 2003/515/EG der Kommission vom 17. Februar 2003 über die Maßnahmen, die die Niederlande zugunsten von Unternehmen mit internationalen Finanzierungstätigkeiten durchgeführt haben (ABl. L 180, S. 52), soweit mit diesem Artikel Wirtschaftsteilnehmer, die bereits am 11. Juli 2001 bei der niederländischen Steuerverwaltung einen Antrag auf Anwendung der in Rede stehenden Beihilferegelung gestellt hatten, über den bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden worden war, von der Übergangsregelung ausgeschlossen wurden