VGH Hessen 2. Senat Urteil LS

Im Verfahren auf Wiedererteilung einer durch den Strafrichter entzogenen Fahrerlaubnis hat die …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Im Verfahren auf Wiedererteilung einer durch den Strafrichter entzogenen Fahrerlaubnis hat die Verwaltungsbehörde eigenverantwortlich zu prüfen und darüber zu befinden, ob der Antragsteller wieder gem. § 2 StVG zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.

2. Zur mangelnden Eignung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen, die erheblich vorbestraft ist, darunter zweimal wegen Teilnahme am Kraftfahrzeugverkehr im Zustand der Trunkenheit.