EuG Vierte Kammer Beschluss zitiert von 1

Auswirkungen des Nuklearunfalls in Thule [Grönland] auf die öffentliche Gesundheit

Heinz Helmuth Eriksen gegen Europäische Kommission

Schadensersatzklage – Auswirkungen des Nuklearunfalls in Thule [Grönland] auf die öffentliche Gesundheit – Richtlinie 96/29/Euratom – Unterbliebener Erlass von Maßnahmen der Kommission gegen einen Mitgliedstaat – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt

Europarecht Klage abgewiesen

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Herr Heinz Helmuth Eriksen trägt die Kosten.

Verfahren

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Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, der dadurch entstanden sein soll, dass die Kommission nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen habe, um das Königreich Dänemark zu veranlassen, Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um der Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen (ABl. L 159, S. 1) nachzukommen, und diese Vorschriften auf die vom Nuklearunfall in Thule (Grönland) betroffenen Arbeitskräfte anzuwenden