OVG Niedersachsen Urteil LS

Die Anweisung eines Schulleiters an eine Lehrerin, ihm für ein Fach in einer Klasse die von ihr gefertigte …

Verwaltungsrecht

Leitsatz

1. Die Anweisung eines Schulleiters an eine Lehrerin, ihm für ein Fach in einer Klasse die von ihr gefertigte Unterrichtsplanung für die jeweilige Stunde, den Entwurf des ggf geplanten Tafelbilds und ein Exemplar der Klassenarbeiten vorab zuzuleiten, ist kein Verwaltungsakt. Der Regelungsgehalt beschränkt sich auf den schulinternen Dienstbetrieb.

2. Zur Bindung von Lehrkräften (jedenfalls) an Weisungen des Schulleiters zwecks Schaffung einer Entscheidungsgrundlage für ggf weitere gebotene Maßnahmen (hier: Vorlage von Unterrichtsplanung).

3. Keine aufschiebende Wirkung des gemäß § 126 Abs 3 BRRG eingelegten Widerspruchs gegen einen Nicht-Verwaltungsakt.