BGH 3. Strafsenat Beschluss zitiert von 1

Zuständigkeit des Strafsenats bei Rechtsfrage KI-Titel

BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 3 ARs 1/20

Strafrecht

Tenor

Der beabsichtigten Entscheidung des anfragenden 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs steht die Rechtsprechung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nicht entgegen.